Die Zweigeschlechterordnung, nach der sich unsere gesellschaftlichen Institutionen orientieren, bildet die real existierende Geschlechtervielfalt nicht ab und marginalisiert Menschen mit davon abweichenden Geschlechtsidentitäten oder körperlichen Eigenschaften. Die gesetzliche Verankerung weiterer amtlicher Geschlechtseinträge und die Änderung des Schweizer Rechts hin zu geschlechtsneutralen Gesetzen sind deshalb notwendige Schritte, um die Diskriminierung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (auch: Intersex) und von Transmenschen zu beenden.
Die IG Feministische Theologinnen begrüsst deshalb den Vorentwurf zur Gesetzesrevision der „Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister“ zur vereinfachten Anpassung des Geschlechtseintrags durch das Zivilstandesamt. Sie unterstützt die Vernehmlassung des Transgender Network Switzerland, die wichtige Änderungsvorschläge an diesem Vorentwurf enthält, damit das Gesetz wirklich den Anliegen der Betroffenen entgegenkommt.
Die vollständige Stellungnahme kann hier eingesehen und/oder heruntergeladen werden.